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Wahl

Informationen für die Wahl des Elternbeirats des Wittelsbacher-Gymnasiums e.V.

​Die Wahl des Elternbeirates findet alle zwei Jahre statt; das nächste Mal zu Beginn des Schuljahres 2024/2025.

Der Elternbeirat freut sich immer über InteressentInnen, die sich zur Wahl stellen möchten. Da das Amt einen gewissen Zeitaufwand sowie die Einarbeitung in Themengebiete erfordert, bitten wir alle InteressentInnen, sich rechtzeitig bei einem Mitglied des Elternbeirats zu melden, damit vor einer Kandidatur genügend Zeit für ein persönliches Gespräch über die Aufgaben sowie die gegenseitigen Erwartungen bleibt. 

Wahlordnung: 

  1. Zu Beginn des Schuljahres in dem eine neuer Elternbeirat gewählt werden muss, werden die Eltern aller Schüler des Wittelsbacher-Gymnasiums (WBG) mit einem Brief über die Arbeit des Elternbeirats und die Notwendigkeit der Wahl sowie den Wahltermin informiert.
     

  2. Wahlberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Schülern des WBG München.
    Dem Schreiben hängt ein Abschnitt an, mit dem die Wahlberechtigung am Wahltermin nachgewiesen werden muss. Dieser Abschnitt ist von den Eltern zur Wahl mitzubringen.

     

  3. Mit gleichem Schreiben wird den Eltern die Gelegenheit gegeben, selbst für den Elternbeirat zu kandidieren oder andere Eltern von Schülern des WBG vorzuschlagen.
     

  4. Vorgeschlagene Kandidaten werden von dem noch amtierenden Vorsitzenden kontaktiert, um das Einverständnis zu seiner Aufstellung als EB-Kandidat einzuholen.
     

  5. Am Wahltermin werden gegen Abgabe des Wahlberechtigungsnachweises Stimmzettel an wahlberechtigte Eltern ausgegeben.
    – Je Schüler wird nur ein Wahlzettel ausgegeben.
    – Besuchen mehrere Kinder eines Wahlberechtigten das WBG, wird die entsprechende Anzahl Wahlzettel ausgegeben.

     

  6. Auf dem Wahlzettel werden alle Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet. Es sind auch leere Felder in der Liste vorzusehen, in die weitere Kandidaten eingetragen werden können, die sich am Wahltermin spontan aufstellen lassen möchten.
     

  7. Je 50 Schüler des WBG darf ein Elternbeiratsmitglied gewählt werden. Es müssen mindestens 8 und dürfen höchstens 12 Beiräte gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann so viele Stimmen verteilen, wie Elternbeiräte gewählt werden müssen, d.h. bei 12 Elternbeiräten sind 12 Kandidaten anzukreuzen.
     

  8. Die Wahl erfolgt per Stimmzettelabgabe. Die Auszählung wird von den Vorsitzenden des scheidenden Elternbeirats vorgenommen.
     

  9. Die entsprechende Anzahl Personen, die nach der Auszählung die meisten Stimmen erhalten haben, werden Mitglieder des neuen Elternbeirats, sofern sie mindestens eine Stimme mehr erhalten haben, als sie Kinder an der Schule haben, und die Wahl annehmen.
     

  10. Die Kandidaten werden persönlich oder telefonisch vom Wahlergebnis informiert und teilen umgehend mit, ob sie die Wahl annehmen oder nicht.
     

  11. Die Zusammensetzung des neuen Elternbeirats wird zeitnah auf der Website des Elternbeirats veröffentlicht und mit dem ersten Elternbrief des neuen Elternbeirats bekanntgegeben.
     

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